Ordensgemeinschaften in Deutschland

Deutsche Ordensobernkonferenz verabschiedet Ordensfassung der kirchlichen Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch

Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) hat am Donnerstag, 7. Oktober 2010, eine Ordensfassung der kirchlichen Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch verabschiedet...

BONN Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) hat am Donnerstag, 7. Oktober 2010, eine Ordensfassung der kirchlichen Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch verabschiedet. Bei diesen „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Ordenspriester, -brüder und -schwestern von Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz, sowie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ordenseigenen Einrichtungen“ handelt es sich um eine inhaltlich weitgehend unveränderte Ordensfassung der neuen bischöflichen Leitlinien. Bereits am 2. September 2010 hatte der Vorstand der DOK diese Adaption beschlossen.

Die Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen liegt für die Orden päpstlichen Rechts bei den jeweiligen Ordensoberen und nur dann beim Ortsbischof, wenn der Beschuldigte für das Bistum tätig ist. Die Ordensoberen setzen die Leitlinien für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich in Kraft. Für Ordensgemeinschaften bischöflichen Rechts gelten die diözesanen Leitlinien in Verantwortung des Ortsbischofs. Bereits bei der Überarbeitung der bischöflichen Leitlinien war auch ein Vertreter der Orden beratend tätig.

Die katholischen Bischöfe hatten zum 1. September ihre „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch“ von 2002, die ebenfalls in einer Ordensfassung vorlagen, verschärft. Wie diese schreiben die neuen Ordensleitlinien nun unter anderem eine Anzeigepflicht vor, von der nur dann eine Ausnahme zulässig ist, wenn das Opfer ausdrücklich auf einen solchen Schritt verzichten will und dies schriftlich dokumentiert. Zudem soll der Missbrauchsbeauftragte eines Ordens nicht der Ordensleitung angehören. Wie die Bistümer haben die Ordensgemeinschaften bereits heute solche (meist externen) Ansprechpartner eingesetzt. Darüber hinaus berücksichtigen die überarbeiteten Leitlinien das Thema Prävention, das seitens der Bischofskonferenz in einer eigenen Rahmenordnung inzwischen weiter entfaltet wurde. Ordensgemeinschaften überarbeiten derzeit bereits vorhandene eigene Präventionsmaßnahmen und -konzepte und entwickeln diese weiter.

Die neuen Leitlinien stehen in der Ordensfassung hier zum Download zur Verfügung.