Ordensgemeinschaften in Deutschland

Jesuiten-Flüchtlingsdienst mit Klage vor dem EuGH erfolgreich

Europäischer Gerichtshof stellt klar, dass Abschiebehaft nicht in einer normalen Haftanstalt vollzogen werden darf.

Berlin Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) gemeinsam mit PRO ASYL die sofortige Freilassung von Abschiebungshäftlingen aus der Strafhaft. Das berichtet die Deutsche Provinz der Jesuiten auf ihrer Internetseite. Der Europäische Gerichtshof hatte klargestellt, dass Abschiebungshaft nicht in einer gewöhnlichen Haftanstalt vollzogen werden darf. Dem widerspricht die Haftpraxis in fast der Hälfte aller Bundesländer, in denen Abschiebungshaft im Strafvollzug organisiert wird.

Dem heutigen EuGH-Urteil liegen die Fälle einer Syrerin, einer Vietnamesin und eines Marokkaners zugrunde, die gegen ihre Inhaftierung in Justizvollzugsanstalten geklagt hatten. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hatte diese Verfahren aus seinem Rechtshilfefonds unterstützt und konnte an der Seite der drei Rechtsanwälte der Betroffenen seine Auffassung auch selbst vor dem EuGH vertreten. Insofern hat der JRS mit dazu beigetragen, dass Deutschland seine Abschiebehaft jetzt reformieren muss.

Heiko Habbe, Policy Officer des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland: „Statt auf neue und teure Abschiebungseinrichtungen sollte jetzt auf Alternativen zur Haft gesetzt werden.“ Die politisch Verantwortlichen werden aufgerufen, das heutige Urteil zum Anlass zu nehmen, das Instrument der Abschiebungshaft grundlegend auf den Prüfstand zu stellen.

(JRS/DOK)