Ordensgemeinschaften in Deutschland

Ordensfrau steht wegen Kirchenasyl vor Gericht

Sr. Juliana Seelmann muss sich vor Gericht verantworten. Update, 04. Juni: Sr. Juliana wurde schuldig gesprochen. Update, 09. Juni: Sr. Juliana Seelmann und ihr Anwalt Franz Bethäuser werden Rechtsmittel einlegen.

Sr. Juliana Seelmann, © Anja Mayer

Update, 09. Juni 2021: In einer Pressemitteilung vom 08. juni 2021 (Link zur Nachrichtenseite der Oberzeller Franziskanerinnen) teilt die Ordensgemeinschaft der Oberzeller Franziskanerinnen mit,  Sr. Juliana Seelmann und ihr Anwalt Franz Bethäuser werden Rechtsmittel einlegen. Der Einsatz für die Menschenwürde dürfe nicht kriminalisiert werden. "Wir sehen weiterhin nicht, dass Sr. Juliana schuldhaft gehandelt hat", so Generaloberin Sr. Dr. Katharina Ganz.

Update, 04. Juni 2021: Sr. Juliana Seelmann ist wegen Gewährung von Kirchenasyl am Mittwoch, 02. Juni 2021, schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass sie einer Nigerianerin Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet habe. Richter Rene Uehlin sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Dies betrifft eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro. „Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat. Offener Rechtsbruch, der nicht entschuldigt werden kann“, so Uehlin. Schwester Juliana erklärte, sie hätte keine andere Wahl gehabt. Beiden Frauen hätte bei Rückführung erneut die Zwangsprostitution gedroht. Sie habe so gehandelt, "weil ich nicht anders konnte, nach meinem Gewissen und Glauben".

In Bayern gibt es erneut einen Prozess wegen der Gewährung von Kirchenasyl. Am 2. Juni muss sich deshalb eine Ordensfrau der Oberzeller Franziskanerinnen vor dem Würzburger Amtsgericht wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in zwei Fällen verantworten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Schwester Juliana Seelmann habe zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl gewährt, die keinen Aufenthaltstitel besessen hätten und vollziehbar ausreisepichtig gewesen seien. Sie hätten nach der Dublin-Verordnung nach Italien abgeschoben werden sollen. Dies geschah laut Gericht 2019 und 2020. Zuvor war der Mitteilung zufolge ein Strafbefehl erlassen worden.

Die Hauptverhandlung ist die zweite dieser Art innerhalb weniger Wochen. Ende April musste sich der Münsterschwarzacher Benediktinerbruder Abraham Sauer vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Er wurde freigesprochen. Die Richterin sah es zwar als erwiesen an, dass er mit der Gewährung von Kirchenasyl für einen im Gazastreifen geborenen 25-jährigen Mann sich strafbar gemacht habe. Der Mönch sei aber nicht schuldig, weil er aus seinem Glauben heraus gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte zuvor eine Geldstrafe für den Bruder gefordert. Sie kündigte nach dem Urteil des Amtsgerichts an, Rechtsmittel einzulegen. Für Schlagzeilen sorgte auch der Fall von Mutter Mechthild Thürmer, Äbtissin des oberfränkischen Klosters Kirchschletten. Die Ordensfrau sieht sich mehreren Strafverfahren wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt gegenüber, weil sie Frauen in besonderen Notlagen ins Kirchenasyl aufgenommen hat. In einem Fall sollte ihr bereits Ende Juli 2020 vor dem Amtsgericht Bamberg der Prozess gemacht werden. Er wurde kurzfristig abgesagt, nachdem in zwei weiteren Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. (kna)

(Mit Material von Vatican News und katholisch.de)