Ordensgemeinschaften in Deutschland

Orden wollen Missbrauchsleitlinien bis Mitte Oktober adaptieren

Die kirchenrechtlich selbstständigen katholischen Orden in Deutschland wollen die neuen bischöflichen Leitlinien zu sexuellem Missbrauch für ihren Zuständigkeitsbereich inhaltlich weitgehend unverändert umsetzen...

BONN Auch die kirchenrechtlich selbstständigen katholischen Orden in Deutschland wollen die neuen bischöflichen Leitlinien zu sexuellem Missbrauch für ihren Zuständigkeitsbereich inhaltlich weitgehend unverändert umsetzen. Die entsprechende Ordensvariante der Leitlinien werde derzeit erstellt, sagte der Sprecher der Deutschen Ordensobernkonferenz, Arnulf Salmen, am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. Er rechne damit, dass das Verfahren voraussichtlich Mitte Oktober abgeschlossen werden könne.

Zugleich betonte Salmen, dass die Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen für die Orden päpstlichen Rechts weiterhin bei den jeweiligen Ordensobern liege und nur dann beim Ortsbischof, in dessen Gebiet die Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden, wenn der Beschuldigte für das Bistum tätig ist.

Ähnlich hatte sich zuvor auch die Generalsekretärin der Ordensobernkonferenz, Schwester Walburga Scheibel, geäußert. Der münsterschen Bistumszeitung "Kirche und Leben" sagte sie zudem, dass die Orden wie die Diözesen bereits Ansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch eingesetzt hätten, meist externe Fachleute. Die Änderungen in den Anforderungen an diese Personen gegenüber den alten Leitlinien von 2002 würden die Orden ebenfalls umsetzen.

Entsprechend den neuen Leitlinien werden laut Scheibel zudem "ständige Beraterstäbe" eingerichtet. Die verschiedenen Ordensgemeinschaften entschieden jeweils selbstständig, ob sie allein oder mehrere Gemeinschaften gemeinsam eine solche Kommission einsetzen oder eine Zusammenarbeit mit den Beraterstäben der Bistümer vereinbaren.

Die katholischen Bischöfe hatten zum 1. September ihre "Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch" von 2002 verschärft. Sie schreiben unter anderem eine Anzeigepflicht vor, von der nur dann eine Ausnahme zulässig ist, wenn das Opfer ausdrücklich auf einen solchen Schritt verzichten will und das schriftlich dokumentiert. Zudem soll mindestens einer der Missbrauchsbeauftragten eines Bistums nicht der Leitung der Diözese angehören. (KNA)