Ordensgemeinschaften in Deutschland

Prävention sexualisierter Gewalt

Unser Handeln als Ordensgemeinschaften ist unserer christlichen Grundhaltung verpflichtet, die geprägt ist von Respekt vor dem Nächsten, Achtung vor der Würde des Anderen und dem Schutz der Schwächeren.

Auf der Mitgliederversammlung im Juni 2014 hat die Deutsche Ordensobernkonferenz eine Rahmenordnung zur Prävention sexuellen Missbrauchs verabschiedet. Diese wurde 2020 aktualisiert und den Oberen der Ordensgemeinschaften in Deutschland zur Inkraftsetzung empfohlen (hier geht es zum Download).

Präventionsarbeit ist ein Grundprinzip pädagogischen Handelns, das in allen Maßnahmen und Aktivitäten der ordensgetragenen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen integriert sein muss. Wichtigste Aufgaben sind die deren Begleitung bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie der Schutz und die Förderung des Kindeswohls. Wirksame Prävention muss sensibilisieren und befähigen, bei psychischen und physischen Grenzverletzungen aktiv für den Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen einzutreten. Ziele von Präventionsmaßnahmen:

  • Verminderung des Risikos sexueller Übergriffe/sexualisierter Gewalt in ordensgetragenen Einrichtungen und durch Ordensangehörige sowie durch Minderjährige sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene untereinander,
  • Unterstützung von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen, wenn sie sexuelle Übergriffe zurückweisen und sich dagegen zur Wehr setzen,
  • Erkennen und Abbauen der besonderen Risikofaktoren des jeweiligen Arbeitsfeldes, die Täter und Täterinnen für die sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Jungen sowie jungen Frauen und Männern nutzen,
  • Befähigung der Erwachsenen, bei beobachteten Grenzverletzungen wirksam einzugreifen,
  • Schutz der Betroffenen sexualisierter Gewalt und Reduzierung des Risikos einer weiteren Traumatisierung, wenn Betroffene Hilfe suchen.

Die bereits vorhandenen Präventionsmaßnahmen und -konzepte in ordensgetragenen Einrichtungen werden derzeit überarbeitet und weiterentwickelt. Bereits vorhandene Beispiele stellen die Präventionsrichtlinien der Salesianer, das Präventionskonzept der Deutschen Kapuzinerprovinz, eine Handreichung zur Prävention der Steyler Missionsschwestern, das Präventionskonzept des Canisius-Kollegs oder der Leitfaden zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche des Aloisiuskollegs Bonn-Bad Godesberg dar. Im August 2018 erschien zudem das audio-visuelle Präventionsprojekt „Cautela! Prävention stärken - Heilung fördern“, das von den Loyola-Productions Munich produziert wurde; es handelt sich um ein Lernprogramm, das für Missbrauch und Mobbing sensibilisieren und so mithelfen will, die Würde und Unversehrtheit junger Menschen zu schützen. Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) unterstützt die Erarbeitung und flächendeckende Einführung von Standards für die Präventionsarbeit durch staatliche und kirchliche Stellen. Folgende Prämissen sind dabei besonders im Blick:

  • Träger und Einrichtungsleitung sind verantwortlich dafür, dass in den Einrichtungen Strukturen bestehen, die Gefährdungsmomente minimieren; Präventionsmaßnahmen werden in das Qualitätsmanagement von Einrichtungen implementiert. Ordens- und Einrichtungsleitungen sind auf den Umgang mit Verdachtsfällen und erwiesenen Fällen vorbereitet.
  • Verhaltensregeln und ggf. diesbezügliche Dienstanweisungen sowie die Sanktionen bei Nichteinhaltung werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gemacht.
  • Kinder und Jugendliche sind über ihre Rechte zur Selbstbestimmung informiert und für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert. Beschwerdewege sind transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar.
  • Es braucht verbindliche Verfahrensregeln und Einstellungsvoraussetzungen für die Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; der Träger sorgt für regelmäßige Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden zum Thema "sexueller Missbrauch Minderjähriger".
  • Entsprechende ordenseigene Leitfäden zur Prävention werden sämtlichen Ordensmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Die Ordensleitung trägt dafür Sorge, dass - ggf. in eigenen Veranstaltungen - Gelegenheit für die Ordensmänner bzw. Ordensfrauen besteht, sich sachgerecht mit dem Thema Prävention sexuellen Missbrauchs bzw. sexualisierter Gewalt auseinandersetzen zu können.
  • Die Aus- und Fortbildung von Ordensmitgliedern, Führungskräften in Einrichtungen sowie allen im kinder- und jugendnahen Bereich sowie mit schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen tätigen Personen sollte kontinuierliches Anliegen der Ordensleitung sein.

Unter dem Motto "Augen auf" hat die Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten Leitprinzipien für die Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der katholischen Kirche in Deutschland herausgegeben. Das Dokument steht hier auf der Seite www.praevention-kirche.de zum Download zur Verfügung. Kontaktadresse im DOK-Generalsekretariat zum Themenkomplex Prävention sexualisierter Gewalt: info(at)orden.de