Ordensgemeinschaften in Deutschland

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: DOK-Vorsitzender besorgt über Zukunft der Ordenskrankenhäuser in Deutschland

Die geplanten Maßnahmen würden die ohnehin prekäre Lage noch verschärfen, so Br. Andreas Murk OFM Conv.

Zum Auftakt der Mitgliederversammlung der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) in Vallendar hat sich deren Vorsitzender, Br. Andreas Murk OFM Conv., am Sonntagabend, 3. Mai, angesichts des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz besorgt bezüglich des Fortbestands der Ordenskrankenhäuser in Deutschland geäußert. Die vorliegenden Vorschläge setzten vor allem auf kurzfristige Einsparungen, ohne die strukturellen Probleme anzugehen. Immer mehr Kliniken drohe das Aus – unabhängig von der Qualität ihrer Leistungen.

Der DOK-Vorsitzende erinnerte daran, dass öffentliche Krankenhäuser bei Verlusten einen Ausgleich aus Steuermitteln erhalten, freigemeinnützige Träger – zu denen die Ordenskliniken gehören – jedoch nicht. Wenn der Gesetzgeber die Refinanzierungsbedingungen weiter zu deren Lasten verschlechtere, werde eine strukturelle Benachteiligung u.a. von Orden als Krankenhausträgern verschärft, für die es keine sachliche Rechtfertigung gebe.

Br. Andreas: „Die geplanten Maßnahmen werden die ohnehin prekäre Lage noch verschärfen. Gerade freigemeinnützige Träger arbeiten nicht gewinnorientiert. Die erwirtschafteten Mittel fließen unmittelbar zurück in die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie in gute Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden.“

Vor diesem Hintergrund sei besonders die Ankündigung, dass Tarifsteigerungen bei den Personalkosten künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden sollen, kritisch zu sehen: „Eine faire Bezahlung der Menschen, die dieses System tragen, sollte selbstverständlich sein. Freigemeinnützige Kliniken handeln entsprechend. Werden diese Kosten in Zukunft nicht ausgeglichen, entstehen zwangsläufig Defizite und verantwortungsvolles Handeln wird bestraft.“

Betroffen würden vor allem personalintensive Versorgungsbereiche sein, die bereits heute wirtschaftlich unter Druck stünden und bei weiter steigender Unterfinanzierung infolge der Aufhebung der Tariftreueregelungen zu den ersten gehörten, die reduziert oder geschlossen werden müssen. Hierzu zähle die Palliativmedizin, die Geriatrie, die Psychiatrie sowie die Geburtshilfe. Damit würden ausgerechnet diejenigen Leistungen zurückgedrängt, die gesellschaftlich besonders sensibel seien und für eine flächendeckende Versorgung dringend benötigt würden.

Br. Andreas erinnerte: „Oberstes Ziel der Krankenhäuser in Trägerschaft der Orden bleibt die Beibehaltung der hohen Versorgungsqualität – auch unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck. Im Mittelpunkt steht bei den Orden seit jeher die konsequente Ausrichtung der Behandlungen auf das Wohl der Patientinnen und Patienten und nicht der Gewinn.“