Ordensgemeinschaften in Deutschland

Gemeinsamer Ordensdatenschutzbeauftragter DOK

Die Deutsche Ordensobernkonferenz hat zum 01.01.2015 die Einrichtung des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der DOK (GDSB DOK) geschaffen.

Datenschutz ist nicht nur ein Thema bei staatlichen Stellen. Auch im kirchlichen Bereich werden personenbezogene Daten benötigt, um kirchliche Aufgaben zu erfüllen. Das Recht auf Datenschutz ist Teil der christlichen Werteordnung. Es findet seine Grundlage im Codex Iuris Canonici (CIC); insbesondere can. 220 CIC zeigt dies:

"Niemandem ist es erlaubt, den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig zu schädigen und das Recht irgendeiner Person auf Schutz der eigenen Intimsphäre zu verletzen."


Jeder soll die Möglichkeit haben, seinem Gewissen zu folgen und entsprechend zu handeln. Hierfür ist der Schutz der Privatsphäre wesentliche Voraussetzung. Dem fühlen sich auch die Ordensgemeinschaften in besonderer Weise verpflichtet.

Um dies im gesamten kirchlichen Bereich zu gewährleisten, wurde die Kirchliche Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts (KDR-OG) geschaffen.
In dieser wird der Umgang mit personenbezogenen Daten genauestens geregelt. Damit der Einzelne durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht geschützt wird, muss sichergestellt sein, dass die Einhaltung der kirchlichen Datenschutzregelung sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz überwacht wird. Diese Aufgabe nimmt der Ordensdatenschutzbeauftragte wahr.

Des Weiteren steht der Ordensdatenschutzbeauftragte der Leitung der jeweiligen Gemeinschaft sowie deren abhängigen Einrichtungen beratend zur Seite. Zu seinen Aufgaben zählen auch das Erstellen von Gutachten, das Erstatten von Berichten und Tätigkeitsberichten sowie die Zusammenarbeit mit den diözesanen und staatlichen Beauftragten für den Datenschutz. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für jeden, der sich durch kirchliche Datenverarbeitung in seinen Rechten verletzt fühlt.

Die Bestellung des GDSB DOK erfolgt nach den Regelungen der KDR-OG für mindestens vier Jahre.

Mit der Einrichtung des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten möchte die Deutsche Ordensobernkonferenz den besonderen Anforderungen an die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragen nachkommen, die aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.03.2010 sowie der KDR-OG resultieren.

Demnach dürfen die Aufgaben des Ordensdatenschutzbeauftragten zukünftig nur durch einen externen katholischen Volljuristen ausgeübt werden. Dies wird durch die Einrichtung des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der DOK in besonderer Weise gewährleistet.

Im von der Mitgliederversammlung der DOK beschlossenen Haushalt 2023 stehen für die Aufgaben des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten 70.000 Euro bereit. Sie stehen zur Verfügung insbesondere für die Aufwendungen der drei jeweils in einem regionalen Zuständigkeitsbereich tätigen Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der DOK (GDSB Süd, Mitte und Nord) sowie zur Deckung aller mit dem Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten verbundenen Kosten (inkl. anteiliger Aufwendungen für unterstützende Tätigkeiten im Generalsekretariat der DOK).

Die Einrichtung des GDSB der DOK unterteilt sich in drei regionale Zuständigkeitsbereiche:

Gemeinsamer Ordens-datenschutzbeauftragter
DOK Süd (GDSB SÜD)

Herr Jupp Joachimski
Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.
Wittelsbacherring 9
53115 Bonn

Telefon jeweils Dienstag von 14:00 – 17:00 unter 0173/ 8467227

E-Mail: joachimski@orden.de

Gemeinsame Ordens-datenschutzbeauftragte DOK Mitte (GDSB Mitte)

Frau Christine Haumer
Richterin am Oberlandesgericht München
Wittelsbacherring 9
53115 Bonn

Telefon jeweils Dienstag von 14:00 – 17:00 unter +49 170 6305415

E-Mail: haumer@orden.de

Gemeinsamer Ordens-datenschutzbeauftragter
DOK Nord (GDSB Nord)

Herr RA Dieter Fuchs

Wittelsbacherring 9
53115 Bonn

Telefon jeweils Dienstag von 14:00 – 17:00 unter 0171/4215965

E-Mail: fuchs@orden.de

Der Gemeinsame Ordensdatenschutzbeauftragte der DOK ist für diejenigen Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts zuständig, die sich an der Einrichtung des GDSB DOK beteiligen. Für welche dies der Fall ist, kann hier unter den Kontaktdaten der einzelnen Ordensgemeinschaften eingesehen werden.