Der Vorstand der Deutschen Ordensoberenkonferenz (DOK) sieht mit Sorge die Entwicklungen um das ehemalige Birgittinenkloster in Altomünster im oberbayerischen Landkreis Dachau. Das Kloster musste vom Heiligen Stuhl aufgelöst werden, nachdem dort kein Konvent mehr existierte.
Eine selbsternannte Ordensanwärterin lebt nach dem Auszug der letzten Angehörigen der Birgittinnen-Gemeinschaft seit mehr als einem Jahr alleine in dem vormaligen Klostergebäude. Sie gibt an, nach den Regeln des Birgittinnen-Ordens zu leben und die Gemeinschaft fortführen zu wollen. Dazu will sie weitere Frauen gewinnen.
Der Weg, den die vermeintliche Ordensanwärterin gehen will, steht im Widerspruch zu dem, wie sich ein gelingendes geistliches Leben in einer Ordensgemeinschaft gemeinhin entfalten sollte. Es fehlt jedwede geistliche Anleitung und Ausbildung, die eine zwingende Voraussetzung dafür ist, den langen spirituellen Weg bis zum Eintritt in einen Orden zu beschreiten. Im Kloster Altomünster ist dies unmöglich, weil dort keine Schwesterngemeinschaft mehr existiert.
Papst Franziskus betont in der Apostolischen Konstitution „Vultum dei quaerere“, dass ein monastisches Leben „ein ständig wachsendes Gemeinschaftsleben“ mit sich bringe, „das dazu führt, eine echte Gemeinschaft von Brüdern bzw. Schwestern zu leben, eine koinonia“. Dies verlange, „dass alle Mitglieder sich als Gestalter der Gemeinschaft sehen und nicht nur als Nutznießer der Vorteile, die sie von ihr empfangen können. Eine Gemeinschaft lebt, insofern sie durch den Beitrag aller – eines jeden gemäß seiner eigenen Gaben – hervorgebracht und aufgebaut wird“. Der Heilige Vater weist ausdrücklich darauf hin, dass nur auf diese Weise „das Leben in Gemeinschaft zu einer gegenseitigen Hilfe, seine eigene Berufung zu verwirklichen“, werde.
Zahlreiche Ordenschristen auf der ganzen Welt führen ein derartiges Leben in Gemeinschaft auf vorbildliche Weise und legen damit ein eindrucksvolles Glaubenszeugnis ab. Es erfüllt den DOK-Vorstand mit Sorge, dass dieses durch die Vorgänge in Altomünster verdunkelt wird. Der authentische Glaubensweg, den Menschen mit einer Ordensberufung gehen, droht in der öffentlichen Wahrnehmung Schaden zu nehmen.
Mit Schmerz sieht der DOK-Vorstand, dass der Weg etlicher Gemeinschaften und die oft viele Jahrhunderte währende Tradition mancher Klöster an ein Ende kommen. Beeindruckend sind Gemeinschaften, welche dies als geistliche Herausforderung begreifen und den Wandel in einem aktiven Prozess gestalten.
Um solche Prozesse zu begleiten, hat die Deutsche Ordensobernkonferenz vor einigen Jahren das Projekt „Ordensnetzwerk alternde Gemeinschaften“ ins Leben gerufen. Es berät älter und kleiner werdende Gemeinschaften in ganz unterschiedlichen Fragen, die in diesem Kontext auftauchen. Auch viele Ordensgemeinschaften begleiten sich gegenseitig in vielfältiger Weise. Immer wieder werden insbesondere stark alternde Gemeinschaften von Diözesen unterstützt, die gemeinsam mit der Ordensgemeinschaft nach Lösungen suchen und Wege in eine gelingende Zukunft entwickeln. Gerade wenn Ordensinstitute beabsichtigen, Häuser oder Werke zu schließen, ist der Dialog mit dem Ortsbischof wichtig. Daran erinnern auch die vatikanischen Richtlinien für die Verwaltung der kirchlichen Güter. Daher legen die DOK und die Mitarbeiterinnen im „Ordensnetzwerk alternde Gemeinschaften“ in solchen Fällen Wert auf einen guten Kontakt mit den Bistümern.