Ordensgemeinschaften in Deutschland

Kontakte und Vertretungen

Die Deutsche Ordensobernkonferenz pflegt Kontakte zu kirchlichen Organisationen und staatlichen sowie öffentlichen Stellen und vertritt die gemeinsamen Interessen der Ordensgemeinschaften.

Außenvertretung

Die Außenvertretung gemeinsamer Interessen erfolgt gemeinsam unter Federführung einer jeweils beauftragten Einrichtung, z. B. des Generalsekretärs/der Generalsekretärin oder/und einer Arbeitsgemeinschaft (z. B. der AGCEP - Arbeitsgemeinschaft der Cellerare und Prokuratoren).

Sie bezieht sich sowohl auf Verhandlungen mit kirchlichen Institutionen (z. B. Verband der Diözesen Deutschlands, Katholisches Büro) wie mit staatlichen Behörden (z. B. bei Anhörungsverfahren in Bundesministerien, Sozialversicherungseinrichtungen etc.) und Spitzenverbänden und Organen aus Wirtschaft und Gesellschaft (z. B. Krankenkassenverbände, freie Versicherungswirtschaft, Finanz- und Bankwesen, Firmen und Verbände).

Bei der Vertretung der gemeinsamen Interessen geht es z. B. um so konkrete Fragen wie die Freistellung oder Einbindung der Ordensleute ins Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Anwendung von kirchlichem Dienstrecht und kirchlichen Datenschutzbestimmungen in den vielen Einrichtungen und "Werken" der Ordensgemeinschaften (Krankenhäuser, Schulen, Internate, Heime, Bildungshäuser, Werkstätten, Handwerksbetriebe etc.), wo zusammen an die 100.000 weltliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tätig sind.