Ordensgemeinschaften in Deutschland

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der Deutschen Ordensobernkonferenz wurde von den Mitgliederversammlungen der drei damaligen Vereinigungen VDO, VOB und VOD bei den Jahrestagungen 1992 durch Erlass einer Verfahrensordnung errichtet.

Ihre Aufgabe ist es, im internen (d.h. außergerichtlichen) Bereich eine Regelung zu suchen für in Not geratene ehemalige Ordensmitglieder, wenn nach deren Ausscheiden aus der Ordensgemeinschaft ein Härtefall vorliegt.

Im Nachgang des Zusammenschlusses der Ordensobernvereinigungen zur Deutschen Ordensobernkonferenz wurde die Verfahrensordnung überarbeitet. Diese steht unten zum Download zur Verfügung. Von den sieben auf jeweils fünf Jahre berufenen Mitgliedern sind zwei zum Richteramt befähigte Laien und fünf Ordensleute, die vom geschäftsführenden Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz berufen werden. Alle Mitglieder der Schlichtungsstelle sind ehrenamtlich tätig.


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