Sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige
Nach dem Bekanntwerden von Fällen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen durch Ordensleute hatte die Vereinigung deutscher Ordensobern bereits im Jahr 2003 Leitlinien zum Umgang und zur Aufarbeitung erlassen. Anfang 2010 haben die neu bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs bzw. sexualisierter Gewalt zu einer breiten öffentlichen Debatte geführt. In enger Abstimmung mit der Deutschen Bischofskonferenz hat die DOK die Regelungen 2010, 2014 und 2020 überarbeitet und den Oberen der Ordensgemeinschaften in Deutschland zur Inkraftsetzung empfohlen. Die Gleichwertigkeit der jetzigen Ordnung zur bischöflichen Ordnung wurde am 26. August 2020 durch die Deutsche Bischofskonferenz festgestellt.
Darüber hinaus wurden die Bemühungen um Aufarbeitung und Maßnahmen zur Prävention verstärkt. Die DOK war am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" beteiligt und ist bezüglich der Umsetzung seiner Ergebnisse mit den beteiligten Bundesministerien im Gespräch.
Dokumente
- Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften (2020)
- Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz (2020)
- Vereinbarung zwischen der DOK und dem UBSKMApril 2016