Altersversorgung deutscher Missionskräfte
Für Gemeinschaften, die die Versorgungslast oder die Pflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für ihre deutschen Ordensmitglieder oder Laienmissionare zu tragen haben, stellt die DOK aus kirchlichen Haushaltsmitteln auf Antrag Beihilfen zur Verfügung. Anträge dazu stellt die jeweilige Leitung der Ordensgemeinschaft halbjährlich an das Generalsekretariat der DOK auf vorbereiteten Formularen.
Die bereitgestellten Beihilfen müssen entsprechend den geltenden Richtlinien an die gesetzliche oder eine private Rentenversicherung weitergegeben werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Beihilfen ist nachzuweisen und wird von Zeit zu Zeit vom Prüfungsamt des Verbandes der Diözesen Deutschlands bei den Gemeinschaften überprüft.
Die Höhe der Beihilfen wird halbjährlich neu festgelegt und entspricht jenem Rentenversicherungsbeitrag, der im Falle einer Nachversicherung der Missionskraft in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen wäre.