Institutionelles Schutzkonzept
Die Prävention sexualisierter Gewalt ist eine Aufgabe und Verpflichtung für alle kirchlichen Organisationen, so auch für die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK). Das vom Vorstand der DOK verabschiedete und partizipativ erarbeitete Institutionelle Schutzkonzept ist für die verschiedenen Arbeitsfelder des DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. grundlegend. In dem Bewusstsein, dass Taten sexualisierter Gewalt oft durch strukturelle/systemische Ursachen begünstigt wurden, hat die DOK das Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erarbeitet und verabschiedet, auch wenn in den Arbeitsbereichen der DOK keine regelmäßigen Kontakte zu Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen bestehen.
Die Hinweise zu Beschwerdewegen gelten nur für den direkten Arbeitsbereich der DOK. Die einzelnen Ordensgemeinschaften stellen eigene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.