Förderung von Missionskräften
Als Missionskräfte gelten deutsche Mitglieder geistlicher Gemeinschaften mit Sitz in Deutschland, die in Afrika, Asien, Ozeanien, Westaustralien, Lateinamerika sowie in Mittel- und Osteuropa im missionarischen Dienst für einen längeren Zeitraum (in der Regel mindestens für drei Jahre) tätig sind.
Gleichgestellt sind Missionskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Zentrale außerhalb Deutschlands ihren Sitz hat, und deutsche Missionskräfte, die die Staatsangehörigkeit des Einsatzlandes angenommen haben, sowie deutsche Laien-Missionskräfte, die im direkten Dienst einer geistlichen Gemeinschaft oder Diözese stehen, ebenso deutsche Fidei-Donum-Priester, die in einem deutschen Bistum oder in einem Bistum des Einsatzlandes inkardiniert sind.
Folgende Förderungen sind möglich:
Die DOK gestaltet ausserdem Studienwochen für Missionarinnen und Missionare auf Heimaturlaub sowie auf Dauer zurückgekehrte Missionskräfte.