Ordensgemeinschaften in Deutschland

Härtefallregelungen

In besonderen Härtefällen, bei denen eine entsendende Ordensgemeinschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre älteren Missionskräfte nach wenigstens 20-jährigem missionarischen Einsatz im Alter zu versorgen, ist eine Gewährung von Beihilfen aus kirchlichen Haushaltsmitteln auf Befürwortung des DOK-Verteilerausschusses und nach Zustimmung des Verbandes der Diözesen Deutschlands möglich.

In akuten sozialen Notlagen deutscher Missionskräfte kann die DOK auf Antrag eine einmalige Beihilfe aus einer internen Rücklage für Härtefälle gewähren, sofern nach Ausschöpfen aller Versicherungsleistungen die entsendende Ordensgemeinschaft nicht in der Lage ist, die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Für Fidei-Donum-Priester gibt es einen separaten Sozialfonds. Auskünfte darüber erteilt ADVENIAT. .