Reisekosten-Beihilfe für Missionskräfte
Missionskräfte erhalten nach drei Jahren einen Reisekostenzuschuss zu den Flugkosten von 100%.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme: Der/ Die Antragssteller/in muss bei der DOK als Missionskraft gemeldet sein und zum förderfähigen Personenkreis gehören. Reisekosten bei Erstausreise werden nicht gefördert. Es werden nur direkte Flugreisen zwischen Einsatzland und Deutschland gefördert, nicht jedoch Transitkosten vom und zum Flugplatz.
Es wird empfohlen Flüge über RATPIM in Aachen zu buchen. Anträge dazu müssen bis 31.08.2022 bei Missio Aachen eingereicht werden.
Bitte beachten:
Ab 1. September 2022 sind die Anträge bei der Deutschen Ordensobernkonferenz einzureichen. Zudem wurden die Richtlinien für die Reisekostenerstattung geändert. Richtlinien und Formulare sind hier zu finden: