Ordensgemeinschaften in Deutschland

Stellungnahme der Deutschen Ordensobernkonferenz

zum ddp-Interview „Oberste Ordensschwester begrüßt Stuttgarter Kopftuch-Urteil“ vom 07.07.2006

Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) widerspricht Pressemeldungen, in denen der Eindruck entstanden ist, sie begrüße ohne Einschränkungen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7.7.2006, nach dem die Anweisung der Schulverwaltung an eine muslimische Lehrerin, ohne Kopftuch zu unterrichten, rechtswidrig war. Eine Stellungnahme der Vorsitzenden der DOK, Schwester Aloisia Höing SMMP, in einem Interview mit dem Deutschen Depeschendienst (ddp) wurde in der anschließenden Meldung des ddp verkürzt und insofern unrichtig wiedergegeben.

Die Deutsche Ordensobernkonferenz sieht die Entscheidung des Gerichts sehr differenziert: Das Kopftuch ist im Islam oft kein rein religiös motiviertes Zeichen. Darauf ist trotz Argumentationen in aktuellen muslimischen Stellungnahmen zu verweisen, die vor dem Hintergrund der westeuropäischen Kopftuchdebatte neue Begründungszusammenhänge für das Tragen des Kopftuches herzustellen suchen.

Eine Gleichstellung von katholischem Ordensgewand und Kopftuch ist nicht sachgemäß. Das Ordensgewand verdeutlicht die Zugehörigkeit zu einer Ordensgemeinschaft. Es ist eindeutig religiös motiviert und wird aus freier Entscheidung getragen. Eine politische Deutung des Ordensgewandes hat es im Verlauf der Geschichte nicht gegeben. Deswegen ist es nicht angebracht, die Ordenstracht als Argument für die Kopftuchdiskussion zu instrumentalisieren.

Die Deutsche Ordensobernkonferenz distanziert sich von einer Gleichsetzung zwischen Ordenstracht und Kopftuch und begrüßt das Stuttgarter Gerichtsurteil in diesem Zusammenhang nicht.