Ordensgemeinschaften in Deutschland

Leistungen für Betroffene

Kirchliches Hilfesystem

Um von sexualisierter Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch Betroffenen möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten zu können, haben Deutsche Bischofskonferenz und Deutsche Ordensobernkonferenz seit März 2011 Regelungen getroffen. Die Komponenten des bisherigen Leistungsmodells (materielle Anerkennung des Leids in Form einer einmaligen Zahlung, Erstattung von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung) hatten das Ziel, zur Heilung beizutragen.

Materielle und immaterielle Hilfen sollen zum Ausdruck bringen, dass die Kirche das Leid und die Verwundungen anerkennt, die Betroffenen zugefügt wurden. Zum ersten Januar 2021 wurde das Verfahren zur Anerkennung des Leids seitens der Deutschen Bischofskonferenz weiterentwickelt. Viele Ordensgemeinschaften haben sich dem erweiterten Verfahren angeschlossen. Eine Übersicht aller der DOK bekannten Ordensgemeinschaften, die sich am Verfahren beteiligen und ihrer Ansprechpersonen, finden Sie hier. Die Liste wird stetig aktualisiert.

Die Internetseite der unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) finden Sie hier.

Die entsprechenden Antragsformulare und die für die Beteiligung von Ordensgemeinschaften gültige „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids im Ordensbereich“ stehen hier zum Download bereit.

Betroffene, die sich an (bisher) nicht teilnehmende Ordensgemeinschaften wenden möchten, nehmen ggf. bitte direkt Kontakt mit der jeweiligen Ansprechperson oder der jeweiligen Ordensleitung auf (s. Liste hier).

Ergänzendes Hilfesystem

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) wurde auf Basis der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (RT KM) entwickelt. Im Abschlussbericht des RT KM heißt es hierzu: „Der Runde Tisch fordert den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern und den betroffenen Institutionen zugunsten der Betroffenen sexualisierter Gewalt bzw. sexuellen Missbrauchs ein ergänzendes Hilfesystem einzurichten. Es soll die Aufgabe haben, noch andauernde Belastungen als Folgewirkung des Missbrauchs auszugleichen bzw. zu mildern. Leistungen aus diesem Hilfesystem sollen durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium bewilligt werden („Clearingstelle“). Das Hilfesystem soll das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme nicht ersetzen, sondern ergänzen.“ Das Ergänzende Hilfesystem besteht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch und aus dem EHS-Institutioneller Bereich. In diesem institutionellen Bereich beteiligen sich im Rahmen der katholischen Kirche auch die Ordensgemeinschaften. Die Antragsfrist läuft für den Bereich der Ordensgemeinschaften bis zum Inkrafttreten des "Opferentschädigungsgesetzes", längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023. Hier geht es zur Antragstellung im Ergänzenden Hilfesystem: www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/.