Ordensgemeinschaften in Deutschland

Deutsche Ordensobernkonferenz zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids

DOK-Vorstand bekundet erneut den Willen zu einheitlichen Regelungen

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich im Rahmen ihrer heute zu Ende gegangenen Vollversammlung mit weiteren Fragen des Verfahrens zur Anerkennung des Leids befasst. Grundlage für die Beratungen war der Beschluss der Vollversammlung im März dieses Jahres, offene Verfahrensfragen und Details bis Herbst 2020 zu klären. Anlässlich der jetzt getroffenen Entscheidungen bekundet der Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) erneut den Willen zu einheitlichen Regelungen im Umgang mit sexuellem Missbrauch in den Diözesen und Ordensgemeinschaften.

Die Bischöfe und Höheren Oberinnen und Oberen haben das Verfahren zur Anerkennung des Leids im Jahr 2011 gemeinsam eingerichtet. Mit der Weiterentwicklung, die die Bischöfe im Herbst 2018 nach Veröffentlichung der MHG-Studie beschlossen haben, wird vor allem eine größere Betroffenenorientierung, Transparenz und Einheitlichkeit angestrebt. Die DOK war in die dazu geführten Gespräche und Arbeiten durch Beteiligung einzelner Personen eingebunden. Die Ordensleitungen müssen jetzt allerdings ihrerseits die Gelegenheit erhalten, sich zum nun vorliegenden Entwurf einer Verfahrensordnung eine Meinung zu bilden. Dies war - auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie - bislang noch nicht in ausreichendem Maße möglich. Vor diesem Hintergrund sind zudem noch einige ordensspezifische, rechtliche und organisatorische Fragen zu klären.

Die Umfrage der DOK zum Thema "Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordensangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Prävention", deren Ergebnisse am 26. August 2020 veröffentlicht wurden, hat auch gezeigt, dass viele Betroffene bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben. Bezüglich der Weiterentwicklung des Verfahrens hatte der Bericht bereits festgehalten: "Alle Seiten haben ein Interesse an einer möglichst einheitlichen Regelung im Bereich der Kirche. Die Ordensgemeinschaften sind dabei jedoch auf Unterstützung angewiesen." Hintergrund ist, dass mit der Weiterentwicklung des Verfahrens - wie Bischof Dr. Georg Bätzing im Rahmen seines heutigen Berichtes erläutert hat - deutlich höhere Leistungen verbunden sein werden. Der Vorstand der DOK begrüßt es daher, dass die Bischöfe im Rahmen ihrer Vollversammlung den Willen zur Einführung einer solidarischen Komponente zugunsten der Orden bekräftigt und angekündigt haben, mit einem konkreten Modell auf die Ordensgemeinschaften zukommen zu wollen.