Ordensgemeinschaften in Deutschland

Wegen Kirchenasyl angeklagte Äbtissin wird von Bischöfen in Bayern gestützt

Mutter Mechthild, Leiterin des oberfränkischen Klosters Kirchschletten, habe sich an alle Absprachen zwischen Staat und Kirche gehalten

Bayerns katholische Bischöfe haben sich mit Äbtissin Mechthild Thürmer, die wegen Gewährung von Kirchenasyl angeklagt ist, solidarisiert. „Die Bischöfe sehen keinen Grund für eine Verurteilung", sagte Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der Freisinger Bischofskonferenz zum Abschluss der Herbstvollversammlung am Donnerstag in München. Mutter Mechthild, Leiterin des oberfränkischen Klosters Kirchschletten, habe sich an alle Absprachen zwischen Staat und Kirche gehalten.

Die Ordensfrau sieht sich mehreren Strafverfahren wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt gegenüber, weil sie Frauen in besonderen Notlagen Kirchenasyl gewährt hat. In einem Fall sollte ihr bereits Ende Juli vor dem Amtsgericht Bamberg der Prozess gemacht werden. Er wurde kurzfristig abgesagt, nachdem in zwei weiteren Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren.

Die Bischöfe betonen in der Abschlusserklärung zu ihrem Treffen, sie stünden hinter der Tradition des Kirchenasyls. „Es legt die besonderen humanitären Härten im Rahmen des europäischen Asylsystems offen, die uns gerade erst in Moria vor Augen geführt wurden." Sie forderten vom deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Rücknahme von einseitig im Jahr 2018 vorgenommenen Verschärfungen beim Kirchenasyl.

Konkret gemeint damit ist, dass seither Kirchenasyle nicht mehr nur maximal sechs, sondern bis zu 18 Monate dauern können, bis ein Entscheid des Bamf vorliegt. Diese Praxis habe angesichts einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig „keinen Bestand", so die Bischöfe. „Daran sieht man, dass wir nicht auf dem falschen Dampfer sind", fügte Marx hinzu.

Nach Angaben von Bettina Nickel, Rechtsanwältin und stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Bayern, gibt es derzeit in Bayern zwischen 15 und 28 katholische und etwa noch einmal halb so viele evangelische Fälle von Kirchenasyl. Im vor das Gericht gebrachten Fall aus Kirchschletten gehe es um eine junge Mutter aus Eritrea, die in Italien Opfer von Zwangsprostitution geworden sei. Als sie dorthin zurückgeschoben werden sollte, habe Mutter Mechthild sie aufgenommen. Ihr Mann sei als Asylbewerber in Deutschland anerkannt. Die Familie wäre durch die Abschiebung der Mutter „auf unabsehbare Zeit" getrennt worden.

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Eine Handreichung der deutschen katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als „letztem Mittel", um in Einzelfällen „unzumutbare Härten" abzuwenden.

(Mit Material von KNA)