Ordensgemeinschaften in Deutschland

Oberzeller Franziskanerinnen: Freispruch im Kirchenasyl-Fall gibt mehr Rechtssicherheit

Der Freispruch von Sr. Juliana Seelmann ist ein positives Signal - Generaloberin Sr. Katharina: "Es muss auch künftig möglich sein, aus Glaubens- und Gewissensgründen Menschen in äußerster Notlage vorübergehend aufzunehmen."

Zell am Main Durch ein Urteil des Würzburger Landgerichts sieht Generaloberin Sr. Dr. Katharina Ganz künftig mehr Rechtssicherheit für Klöster und Kirchengemeinden aller christlichen Konfessionen gewährleistet. Der Freispruch ihrer Mitschwester Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen in einem Kirchensyl-Fall sei ein positives Signal, sagte sie am 15. Juli in Zell am Main. Es müsse auch künftig möglich sein, aus Glaubens- und Gewissensgründen Menschen in äußerster Notlage vorübergehend aufzunehmen, so Sr. Katharina. Sie sollten die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren haben. Vor allem, wenn ihnen bei der Rückführung schwere Menschenrechtsverletzungen drohten oder sie nach ihrer Einreise in Europa bereits
massive Gewalt erfahren hätten.

Weil Sr. Juliana zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt hatte, war sie im Sommer 2021 vom Amtsgericht Würzburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Zusammenhang mit Kirchenasyl verurteilt worden. Die beiden Frauen wurden über Menschenhändler zunächst in Libyen und später in Italien zur Prostitution gezwungen. In einem Berufungsverfahren wurde Sr. Juliana am 14. Juli vom Landgericht Würzburg freigesprochen. Wegweisend war laut Richterin ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOLG) von Februar. Die Richter bestätigten damals einen Freispruch gegen einen Münsterschwarzacher Benediktiner, der gleichfalls Kirchenasyl gewährt hatte. Dieser Sachverhalt sei auf den Fall der Ordensfrau übertragbar. Das Verfahren war das Erste nach dem letztinstanzlichen Urteil des BayOLG. (oberzell.de/kna)

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