Ordensgemeinschaften in Deutschland

RUACH - bildung der ordensleute

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Rechtsträger/ Geltungsbereich

1. Der DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. mit Sitz in Bonn ist Rechtsträger der Bildungseinrichtung „RUACH – bildung der ordensleute”, im Weiteren kurz „RUACH“ genannt.
2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von RUACH mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von RUACH-Veranstaltungen – nachfolgend „Teilnehmende” genannt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch RUACH zustande. Wird bei schriftlicher Anmeldung bzw. Anmeldung per E-Mail die Annahme von RUACH nicht ausdrücklich erklärt, so kommt der Vertrag mit der Aushändi-gung der Anmeldebestätigung zustande.
2. Zum Beleg erhalten die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung eine Anmeldebestätigung. Dies kann auch in Textform erfolgen. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.
3. Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die von RUACH vorgesehene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

§ 3 Leistungsumfang und Anmeldung im Tagungshaus

1. Der Umfang der Leistungen von RUACH ergibt sich aus der Beschreibung im Jahresprogramm sowie der im Internet veröffentlichten Fassung der Veranstaltungsausschreibung.
2. Mit der Anmeldung für eine Veranstaltung wird das Sekretariat von RUACH – sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes angegeben ist – gleichzeitig beauftragt, Unterkunft und Verpflegung im Tagungshaus während dieser Zeit auf Rechnung des/der
Teilnehmenden verbindlich zu buchen. Informationen zu den anfallenden Kosten im Tagungshaus finden sich zudem in der jeweiligen Kursausschreibung. Die genauen Konditionen für Unterkunft und Verpflegung können im jeweils angegebenen Tagungshaus oder beim RUACH-Sekretariat erfragt werden. Der/die Teilnehmende erkennt mit seiner/ihrer Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aktuellen Preise und Rücktrittsregelungen des jeweiligen Tagungshauses an. Werden hinsichtlich Unterkunft und Verpflegung von Seiten des/der Kursteilnehmenden Abweichungen notwendig (frühere/spätere An- oder Abreise, Versäumnis, Diät etc.), vereinbart diese/r diese mit dem Tagungshaus persönlich. Das RUACH-Sekretariat wird über die mit dem Tagungshaus getroffenen Abweichungen informiert.
3. Weitere Details und die Möglichkeit von Sondervereinbarungen können im Sekretariat von RUACH sowie bei den Verantwortlichen für die einzelnen Lehrgänge, Kurse oder Seminare erfragt werden. Kontaktinformationen finden sich auf den Internetseiten von RUACH.
4. Vor Veranstaltungsbeginn erhält der/die Teilnehmende eine Vorabinformation auf postalischem Weg oder per E-Mail, der gegebenenfalls weitere Informationen und Details zur Veranstaltung entnommen werden können.

§ 4 Veranstaltungsgebühr

1. Die Veranstaltungsgebühr enthält als Leistungen Honorare, Spesen der Dozenten, Raummieten und Kursmaterialien. Sollten Sonderleistungen anfallen oder Abweichungen hiervon notwendig sein, ist dies in der entsprechenden Ausschreibung im Jahrespro-gramm sowie im Internet separat benannt.
2. Auf der vom Teilnehmenden zu tätigenden Überweisung sind stets die Rechnungsnummer, die Kursbezeichnung und der Name des Teilnehmenden anzugeben. Die Überweisung soll für RUACH kostenfrei erfolgen. Dies gilt insbesondere für Zahlungen aus dem Ausland. Alle für Überweisungen anfallenden Entgelte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Die Veranstaltungsgebühr ist – sofern nichts anderes in der Kursausschreibung oder der Rechnung angegeben ist – auf nachfolgende Bankverbindung zu überweisen:


DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V.
LIGA Bank eG
IBAN: DE20 7509 0300 0001 3711 50
BIC: GENODEF1M05

§ 5 Zahlungsmodalitäten

1. Nach Vertragsschluss ist der/die Teilnehmende zur Zahlung der in der Ausschreibung ausgewiesenen Kosten nach Rechnungsstellung durch RUACH verpflichtet.

2. Die im jeweiligen Tagungshaus in Anspruch genommenen Leistungen werden – sofern nichts anderes in der Ausschreibung oder der Vorabinformation angegeben ist – vor Ort direkt mit dem/der Teilnehmenden abgerechnet.

§ 6 Teilnahmebescheinigung

Bei erfolgter Teilnahme erhält der Teilnehmende auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.

§ 7 Organisatorische Änderungen

1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der im Programm angekündigten Kursleitenden bzw. Seminarleitenden geleitet wird. Sollten in der Ausschreibung angegebene Referierende ausfallen, bemüht sich RUACH um gleichwertigen Ersatz. Hierüber werden die Teilnehmenden informiert. Es steht ihnen in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu.
2. Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, so werden die angemeldeten Teilnehmenden nach Anmeldeschluss zeitnah informiert und erhalten bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren zurück.
3. Können Teile der Veranstaltung nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden, bietet RUACH den Teilnehmenden, insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile, gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, so werden die Veranstaltungsgebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. Einzelheiten dazu sind unter § 9 geregelt.

§ 8 Pflichten der Teilnehmenden

1. Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung ist die Eintragung in die Anwesenheitsliste erforderlich.
2. Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen.

§ 9 Rücktritt und Kündigung durch RUACH

1. RUACH kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die RUACH nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
2. Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden die bereits entrichteten Veranstaltungsgebühren zurück. Wird eine Veranstaltung nur teilweise durchgeführt, werden die Veranstaltungsgebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt.

3. Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die RUACH zu vertreten hat, nicht durchgeführt, übernimmt RUACH – abweichend von § 3 Abs. 2 – die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im jeweiligen Tagungshaus, wenn die Stornierungsfristen abgelaufen sind.
4. RUACH kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei nicht erfolgter Zahlung der Veranstaltungsgebühr vor. Auch eine nur teilweise erfolgte Zahlung der Veranstaltungsgebühr stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar, sofern der/die Teilnehmende nicht aus einem gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsgrund zur Minderung berechtigt war.

§ 10 Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden

1. Der/die Teilnehmende kann den Vertrag – vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 4 bis 6 – jederzeit kündigen. Hierfür ist Textform ausreichend.
2. Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung bei der/dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.
3. Die Kündigung wird von RUACH bestätigt.
4. Bei einer Kündigung weniger als einen Monat vor Beginn der Veranstaltung bzw. der ersten Kurseinheit eines mehrteiligen Lehrgangs ist die Kursgebühr für die Veranstaltung bzw. diese Kurseinheit zu entrichten. Von dieser Regelung wird Abstand genommen, wenn eine Person von der Warteliste nachrückt.
5. Bricht jemand nach Vertragsschluss die laufende Veranstaltung ab, so ist die Veranstaltungsgebühr für den gesamten Lehrgang zu entrichten. Ein Rücktritt ist dem Sekretariat von RUACH oder dem/der Verantwortlichen für die Veranstaltung in Textform mitzuteilen.
6. Falls der/die Teilnehmende seine/ihre Teilnahme an einer Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen muss, hat er/sie dies so früh wie möglich dem Sekretariat von RUACH oder dem/der Verantwortlichen für den Lehrgang in Textform mitzuteilen. Für die versäumte Kurseinheit werden, sofern kein Ersatzteilnehmer von der Warteliste nachrücken kann, keine Veranstaltungsgebühren erstattet. Ausnahmen hiervon kann RUACH im begründeten Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen gewähren.
7. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt von den oben aufgeführten Regelungen unberührt.

§ 11 Urheberrecht

Das Kopieren und die Weitergabe von Kursunterlagen sind ohne Zustimmung des/der Berechtigten nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Veranstaltungen sind ohne Zustimmung nicht gestattet.

§ 12 Haftung

1. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von RUACH nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Einzelheiten dazu sind unter §§ 7 und 9 geregelt.
2. Für Gegenstände, die zu den Veranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden jeder Art übernimmt RUACH keinerlei Haftung.

§ 13 Streitschlichtung

1. Zum 15. Februar 2016 hat die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Diese gibt Verbrauchern die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Dienstleistungsverträgen zunächst ohne die Einschaltung

eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.


2. RUACH ist zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG nicht bereit und verpflichtet. RUACH ist jedoch stets bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich auf direktem Weg zu klären. In diesem Zusammenhang wird auf die E-Mail-Adresse ruach@orden.de hingewiesen.

§ 14 Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten der Teilnehmer wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung der DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e.V. auf orden.de verwiesen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.